Verzehr

Dosierung von Kreatin: keine allgemeingültige Menge, sondern Etikett und Herstellerangabe

Diese Seite gibt bewusst keine feste Grammzahl als Empfehlung vor. Für Nahrungsergänzungsmittel ist die Verzehrempfehlung des jeweiligen Herstellers auf der Produktverpackung maßgeblich – nicht eine allgemeine Aussage auf einer Informationsseite.

Warum es hier keine feste Zahl gibt

Nahrungsergänzungsmittel unterscheiden sich in Zusammensetzung, Reinheit, Darreichungsform und empfohlener Verzehrmenge je nach Hersteller. Nach dem deutschen Nahrungsergänzungsmittelrecht ist der Hersteller, Inverkehrbringer oder Importeur dafür verantwortlich, eine Verzehrempfehlung anzugeben und das Produkt sicher zu kennzeichnen. Eine allgemeine Verbraucherinformationsseite kann und darf diese herstellerspezifische Angabe nicht durch eine eigene, pauschale Dosierungsempfehlung ersetzen.

In der öffentlichen Diskussion wird gelegentlich zwischen einer kurzen Phase mit höherer täglicher Menge und einer anschließenden Phase mit geringerer, dauerhafter Menge unterschieden. Ob ein Produkt ein solches Konzept vorsieht, in welcher Höhe und über welchen Zeitraum, legt ausschließlich die Verpackung des jeweiligen Produkts fest. Diese Seite nennt daher bewusst keine eigenen Zahlenwerte.

Kennzeichnung und Anzeigepflicht

Nahrungsergänzungsmittel müssen nach deutschem Recht mit bestimmten Pflichtangaben versehen sein, etwa zur empfohlenen täglichen Verzehrmenge und zum Warnhinweis, die angegebene Menge nicht zu überschreiten. Bevor ein Kreatin-Präparat erstmals in Deutschland in den Verkehr gebracht wird, ist zudem eine Anzeige beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erforderlich. Diese Anzeige ist ein formales Verfahren und keine behördliche Prüfung oder Freigabe der konkreten Dosierung.

Was belegt ist

Die Pflicht zur Kennzeichnung mit Verzehrempfehlung und Warnhinweisen sowie die Anzeigepflicht beim BVL für das erstmalige Inverkehrbringen sind rechtlich verankert. Verantwortlich für Inhalt und Sicherheit der Verzehrempfehlung ist der Hersteller, Inverkehrbringer oder Importeur, nicht eine externe Prüfstelle.

Was offen bleibt

Eine für alle Personen und Produkte gültige „richtige“ Menge lässt sich aus der vorliegenden Datenlage nicht ableiten. Individuelle Faktoren wie Gesundheitszustand, Körpergewicht, weitere Nahrungsergänzung oder Medikamenteneinnahme können relevant sein, werden auf dieser Seite aber nicht bewertet.

Was Sie prüfen können

Lesen Sie vor der Einnahme die Verzehrempfehlung und die Warnhinweise auf der Verpackung vollständig. Überschreiten Sie die angegebene Menge nicht eigenmächtig. Sprechen Sie bei bestehenden Erkrankungen, Medikamenteneinnahme, Schwangerschaft, Stillzeit oder für Minderjährige vorab mit einer Ärztin, einem Arzt oder einer Apotheke.

Quellen